Der §3 der Baustellenverordnung – BaustellV schreibt vor, sobald mehrere Firmen/ Gewerke auf einer Baustelle vor Ort sind, ist ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) vom Bauherrn zu bestellen. Dieser ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beginn der Planung über die Ausführung bis hin zur Fertigstellung des jeweiligen Objekts zuständig.

Auch hier findet sich in unserem Unternehmen jahrelange Erfahrung sowohl im Gewerbe- wie auch im Bereich Wohnbau wieder.